Hogwarts
Schule für Hexerei und Zauberei

Schulregeln

Schulregeln
I. Allgemeine Verhaltensregeln

1. Das Verhalten in der Schule
 
  •     Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.
  •     Nach 21:00 ist es Schülern verboten sich außerhalb der Gemeinschaftsräume (Gemeinschaftsräume der Häuser oder Übergreifender Gemeinschaftsraum) aufzuhalten. Nach 24:00 ist es den Schülern verboten sich außerhalb der Häuser aufzuhalten. Es gilt strikte Nachtruhe.
  •     Zwischen 21:00 und 5:30 bleibt das Hauptportal verschlossen.
  •     Die offiziellen Essenzeiten in der Großen Halle lauten wie folgt: Frühstück von 6:30-9:30, Mittagessen von 12:00-14:00, Abendessen von 18:00-20:00; zwischen 15:00 und 17:00 ist es möglich einen Nachmittagstee einzunehmen.
  •     Schülern der ersten und zweiten Klassenstufe ist es nicht gestattet das Schulgelände zu verlassen. Schülern ab der 3. Klassen ist es gestattet an denen von der Schule eingeräumten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen, insofern eine schriftliche Einwilligung der Eltern oder des Vormunds vorliegt.
  •     Bei einer Erkrankung während des Unterrichts hat der Schüler sich bei der jeweiligen Lehrkraft zu entschuldigen und ggf. den Krankenflügel aufzuzusuchen.
  •     Unfälle während der Unterrichtszeit sind sofort dem Fachlehrer zu melden. Der verletzte Schüler ist sofort in den Krankenflügel zu bringen.
  •     Jegliche Erkrankung und Verletzung ist unverzüglich bei der Schulkrankenschwester behandeln zu lassen.
  •     Jeder Schüler ist zu sorgsamem Umgang mit Schuleigentum und dem Eigentum seiner Mitschüler verpflichtet. Mutwillige Zerstörungen werden geahndet.
  •     Jeglicher Drogen-, Alkohol- und Tabakkonsum auf dem Schulgelände ist strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
  •     Das Fliegen auf den Gängen ist untersagt. Eigene Besen sind in der Besenkammer aufzubewahren, Schulbesen dürfen nicht ausgeliehen werden.
  •     Erstklässlern ist es nicht erlaubt einen eigenen Besen zu besitzen.
  •     Das Sitzen auf dem Boden der Korridore ist aus Sicherheitsgründen untersagt, genauso wie das Rennen auf den Gängen
  •     Das Werfen von Schneebällen, Kastanien, Kröten, Hämmern, Zauberstäben, Erinnermichs u.ä ist untersagt.
2. Unterricht, Versetzung und Klassenräume
  • Zur Versetzung ist das Bestehen der jährlichen Abschlussprüfungen von Nöten. Unter gegebenen Umständen ist es dem Schüler gestattet das Jahr zu wiederholen oder die Z.A.G.s und/oder U.T.Z. bei mangelhaften Ergebnissen erneut abzulegen. Dies darf allerdings nur je einmal geschehen und bedarf evtl. der Fürsprache eines Lehrers oder kann in besonderen Fällen zur Gänze verweigert werden
  • Welche Leistungsnachweise in den einzelnen Fächern erhoben werden und wie sie gewichtet werden kann bei den Fachlehren erfragt werden.
  • Schülern unterhalb des U.T.Z.-Niveaus ist es nicht gestattet unentschuldigt im Unterricht zu fehlen, desweiteren werden Unpünktlichkeit und Leistungsverweigerungen nicht geduldet.
  • In Klassenzimmern und Fachräumen sind die Fenster nach Unterrichtsschluss zu schließen und die Tafel zu säubern.
  • Das Betreten und der Aufenthalt in Fachräumen außerhalb der Unterrichtszeiten ist nur mit Erlaubnis einer Lehrperson gestattet. (Dies gilt insbesondere für den Astronomieturm und den Wahrsageturm, die ohne Aufsicht aus Sicherheitsgründen die zu betreten sind)
3. Der Umgang miteinander
  • Jeder Schüler ist zum respektvollen, höflichen Umgang mit seinen Mitschülern angehalten. Das heißt Handgreiflichkeiten, Aufforderungen zum Duell und vulgärer Sprachgebrauch sowie Beleidigungen sind unerwünscht.
  • Das Haus, dessen Ehre und die Gemeinschaft sind mit höchster Sorgfalt zu Achten und zu Wahren.
  •  Jeder Schüler ist dazu verpflichtet dem Schulpersonal (Professoren, Schulkrankenschwester, Hausmeister, Schülervertreter) mit Achtung und Respekt entgegenzutreten und Anweisungen ohne Umschweife entgegen zu nehmen.
  • Jeglicher Verstoß gegen die guten Sitten wird geahndet.
  • Geplante, kriminelle Aktivitäten, wie u.a. Diebstahl werden zusätzlich zu den magisch-strafrechtlichen Folgen mit einem sofortigen Schulverweis geahndet.
  • Die Mädchen- bzw. Jungenschlafsäle sind für das jeweils andere Geschlecht tabu.
  • Bei Problemen mit Mitschülern, Lehrkörpern o.A. sind die Schüler angehalten sich zunächst an den Vertrauensschüler/in ihres Hauses oder aber an den Hauslehrer zu wenden.
4. Sonstiges
  • Schülern ist Handhabung von Objekten und Substanzen der Handelsklassen A-C ohne Aufsicht verboten.
  • Im Krankenflügel sind die Anweisungen und Gebote der Schulkrankenschwester zu befolgen. Besuchszeiten, -erlaubnis, etc. werden von dieser zugeteilt und eingeräumt.
  • Schülern ist es gestattet Besuch von Freunden oder Verwandten zu empfangen. Dieser muss allerdings bei der Schulleitung angemeldet und von dieser genehmigt werden. Die Schulleitung legt den genaueren Rahmen, sowie Zeitraum und ggf. Ort fest.
5. Sanktionen
  • Den Lehrern, Schulsprechern und Vertrauensschülern ist es gestattet Sanktionen zu verhängen.
  • Bei Verstößen gegen die Bibliotheksregeln kann ein Bibliotheksverbot verhängt werden.
  • Bei häufigen Verstößen gegen diverse Regeln können Hogsmeade-Wochenenden verwehrt, Schüler von Schulaktivitäten oder gar vom Schulleben ausgeschlossen werden.
  • Körperliche Züchtigung ist seit 1988 in keiner Form mehr Praxis.

II. Uniformspflicht

a.Jeder Schüler ist dazu verpflichtet Schul- und damit Hausuniform zu tragen.
Das heißt:
  • von Montags bis Freitags im Unterricht sowie auf den Gängen und Ländereien
  • bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule
Ausgenommen sind:
  • Quidditchbekleidung der entsprechenden Häuser
  • Wochenenden und Hogsmeade-Besuche
  • Gemeinschaftsräume und Schlafsäle
b. Die Schuluniform* besteht** aus:
  • einem schwarzen Umhang mit silbernen Schnallen
  • einer weißen Bluse oder einem weißen Hemd
  • einem grauen Rock oder einer grauen Hose ***
  • schwarzen Schuhen
  • einer Krawatte oder Vergleichbarem
  • ggf. einem schwarzen Spitzhut
  • ggf. einem grauen Pullunder oder Weste oder Pullover
  • ggf. weißen Strümpfen oder Strumpfhosen
(* alles versehen mit den entsprechenden Hausabzeichen)
(** wetterbedingte Ausnahmen oder Zusätze werden von der Schulleitung bekannt gegeben)
(*** in Ausnahmefällen kann es Schülerinnen gestattet werden Hosen zu tragen. Buben ist das Tragen eines Rocks jedoch nicht gestattet.)

III. Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Magie
  • Das Zaubern auf den Fluren während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Alltagsanwendungen.
  • Das Anwenden von Flüchen auf Mitschüler oder gar das Schulpersonal ist jederzeit strikt verboten und wird ggf. ohne Vorwarnung mit einem Schulverweis geahndet.
  • Das Erzeugen von magischem Feuer ist nur Schülern ab der dritten Klasse gestattet und nur in Räumen mit geöffnetem Fenster.
  • Das Kopieren von Hausaufgaben mittels Magie ist untersagt.
  • Behinderung von Schulpersonal oder dem regelten Tagesablauf mittels Magie ist untersagt.
IV. Verbotene Gegenstände
  • Stinkbomben und Stinkkügelchen
  • Fangzähnige Frisbees
  • Bissige Bumerangs
  • Jaulende Jo-Jos
  • alle Arten von Liebestränken
  • schwarzmagische und für gefährlich befundene Gegenstände aller Art
  • unberechenbare (und nicht funktionstüchtige) Muggelgeräte wie Handys, MP3-Spieler oder Geräte mit dem Symbol eines angebissenen Apfels, Laptops und Computer, etc.
  • selbstverständlich alle nach dem Zauberergesetz verbotene Handelswaren
  • magische und nicht-magische Waffen aller ArtV. Regeln für Verhalten in und Nutzung der Bibliothek
     
V. Regeln für Verhalten in und Nutzung der Bibliothek
  • Die Bibliothek ist täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
  • Alle Bücher sind als Schuleigentum pfleglich zu behandeln.
  • Ausgeliehene Bücher müssen beim Bibliotheka vermerkt werden.
  • Es ist nicht gestattet Bibliotheksbücher zu beschriften.
  • Es ist nicht gestattet in der Bibliothek zu essen oder zu trinken.
  • Es ist nicht gestattet magisches oder gewöhnliches Feuer zu entfachen.
  • Es ist nicht gestattet die Verbotene Abteilung vor dem sechsten Schuljahr und ohne entsprechende Erlaubnis eines Professors zu betreten.
  • Es ist nicht gestattet laut zu sprechen, zu lachen oder zu schreien.
  • Es ist nicht gestattet Haustiere oder lebende Pflanzen mitzuführen
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