ZAG & UTZ
ZAG & UTZ

ZAG (Zaubergrade)
In den ersten 5 Schuljahren erarbeiten sich die Schüler ihren Zaubergrad.
In der ZAGprüfung am Ende der 5. Klasse werden Prüfungen in allen bisher belegten Pflicht und Wahlfächern abgelegt. Zum weiterführenden Unterricht in diesen Fächern sind nur diejenigen zugelassen, die bei diesen Prüfungen die von der Lehrkraft festgesetzte Prüfungsnote erhalten haben. Welche dieser Fächer die Auszubildenden in den beiden Oberklassen vertiefen wollen, hängt von deren individueller Entscheidung ab.
UTZ (Unheimlich toller Zauber-Grad)
In den beiden Oberklassen haben die Schüler nur noch die Fächer, in denen sie bei den ZAG-Prüfungen gut abgeschlossen haben. In diesen Fächern können die Schüler ihren sog.UTZ den Unheimlich toller Zauberer-Grad erreichen.
Prüfungsnoten für beide Prüfungen
Die Prüfungen werden ebenso wie zuvor die Hausarbeiten folgendermaßen benotet:
- O - Ohnegleichen (bestanden)
- E - Erwartungen übertroffen (bestanden)
- A - Annehmbar (bestanden)
- M - Mies (nicht bestanden)
- S - Schrecklich (nicht bestanden)
- T - Troll (nicht bestanden)